Aktuelle Informationen zum Coronavirus und zum Neu-Start des Tourismus

Moin moin, liebe Gäste, Vermieter und Großenbroder,

Der Neu-Start im Tourismus ist nur von Dauer, wenn sich alle Tourismus-Akteure an strikte Maßnahmen halten. Nur so kann das Corona-Virus an einer weiteren Ausbreitung gehindert und aufgezeigt werden, dass Tourismus kein Beschleuniger der Pandemie ist.

Seien Sie gut vorbereitet und machen Sie mit!

Informationen für Beherbergungsbetriebe

Folgende Maßnahmen sind zwingend zu erfüllen.

  • Das Vorhandensein sowie die konsequente Umsetzung eines Sicherheits- und Hygienekonzeptes ist erforderlich.
  • Sie haben die Pflicht, die aktuelle Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) sowie die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zu beachten und einzuhalten.

Stand: 19.03.2022

Quellen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html
https://www.kreis-oh.de

 

Informationen für Gastronomie

Folgende Maßnahmen sind zwingend zu erfüllen. Gäste, die nachweislich genesen oder vollständig geimpft sind, sind davon ausgenommen.

  • Das Vorhandensein sowie die konsequente Umsetzung eines Sicherheits- und Hygienekonzeptes ist erforderlich.
  • Sie haben die Pflicht, die aktuelle Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) sowie die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zu beachten und einzuhalten.
  • Innenbereich: Keine Einschränkung
  • In Bereichen, in denen regelmäßiger Gästekontakt stattfindet, haben Gastwirte und Beschäftigte, sowie Gäste auf den
    Verkehrswegen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Außenbereich: Keine Einschränkung

Stand: 19.03.2022

Quellen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html
https://www.kreis-oh.de

 

Informationen für Gäste

Folgende Maßnahmen sind zwingend zu erfüllen.

  • In Großenbrode steht Ihnen die folgende Teststation zur Verfügung:
    Testzentrum Großenbrode, Sporthalle Holiday Vital Resort, Strandstraße 13,
    Montag – Samstag von 7.00 bis 14.00 Uhr, Sonntag von 9.00 bis 14.00 Uhr,
    Kostenfrei, ohne vorherige Anmeldung, mit Gesundheitskarte und Personalausweis.
  • Bei positivem Testergebnis sind Sie verpflichtet, den Fachdienst Gesundheit des Kreises OH unverzüglich zu kontaktieren sowie sich unverzüglich auf direktem Weg in Ihre Häuslichkeit (Beherbergung) zu begeben und sich ständig dort aufzuhalten/abzusondern, bis der Fachdienst Gesundheit des Kreises OH diese Absonderung wieder aufhebt. Die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises OH ist in diesem Fall strikt zu befolgen.

Stand: 19.03.2022

Quellen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html
https://www.kreis-oh.de

 

FAQ - Die häufigsten Fragen

Welche Betriebe haben geöffnet?
Alle Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen im Ostseeheilbad Großenbrode, die die entsprechenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen konsequent umsetzen.

Welche Aufgaben hat die Gastronomie?
Corona-Hygienekonzept vorhalten, Allgemeinverfügung des Kreises einhalten, 3G kontrollieren (nur Innengastronomie).

Benötige ich einen Test, wenn ich ein Restaurant besuche?
Nein, die 3G-Regel ist entfallen.

Wo kann ich mich testen lassen?
Testzentrum Großenbrode, Sporthalle Holiday Vital Resort, Strandstraße 13,
Montag – Samstag von 7.00 bis 14.00 Uhr, Sonntag von 9.00 bis 14.00 Uhr,
Kostenfrei, ohne vorherige Anmeldung, mit Gesundheitskarte und Personalausweis.

Weitere Testzentren siehe https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/TeststationenKarte/teststationen_node.html?lang=de.

Was passiert, wenn der Gast weder genesen noch geimpft ist?
Der Gast darf die Unterkunft trotzdem betreten und muss sich auch nicht testen.

Was passiert, wenn mein Schnelltest positiv ausfällt?
Sollten Sie sich im Testzentrum Großenbrode (in der Sporthalle des Holiday Vital Resorts, Strandstraße 13) getestet haben, so wird dort im Anschluss ein PCR-Test (Labortest) gemacht. Bis zur Mitteilung des Ergebnisses verbleiben Sie in Ihrer Häuslichkeit (Unterkunft) in Quarantäne. Sollte der PCR-Test positiv ausfallen ist der Gast verpflichtet, den Fachdienst Gesundheit des Kreises OH unverzüglich zu kontaktieren (Tel.: 04521-788-255) und sich so lange abzusondern, bis der Fachdienst Gesundheit des Kreises OH diese Absonderung wieder aufhebt.

Wie sehen die Storno-Regeln aus für den Fall, dass der Gast positiv auf Corona getestet wurde (incl. PCR-Test)?
In diesem Fall sollte eine individuelle Lösung mit dem Gastgeber gefunden werden.

Wie sehen die Storno-Regeln für den Fall eines landesweiten Beherbergungsverbots aus?
In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorgaben.

Was müssen die Beherbergungsbetriebe tun?
Corona-Hygienekonzept vorhalten.

Was gilt für Tagesgäste und Einheimische?
Bei dem Besuch von gastronomischen Betrieben ist keine G-Regelung mehr vorhanden.

Was ist wenn Tagesgäste oder Einheimische keinen 2G- oder 3G-Nachweis dabei haben?
Tagesgäste oder Einheimische können trotzdem die verschiedenen Bereiche betreten.

Besteht Maskenpflicht auf der Promenade oder auf der Seebrücke?
Derzeit nicht.

Wen kann ich bei Fragen ansprechen?
Großenbrode Tourismus Service und Grundstücks GmbH & Co.KG,
Teichstraße 12, 23775 Großenbrode, Tel.: 04367-9971-30

oder

Kreisverwaltung Ostholstein: buergertelefon-oh@kreis-oh.de

oder

0431-79700001 (Corona Hotline des Landes SH)

Stand: 19.03.2022

Quellen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html
https://www.kreis-oh.de

 

Schnelltest Formular Animation

Dieses Formular muss vor Teilnahme am Indoor-Animationsprogramm ausgefüllt werden.

  • Die Teilnahme am Animationsprogramm (Indoor) ist für Kinder ab 6 Jahren nur erlaubt, wenn Sie einen negativen Antigen- Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ausgenommen davon sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, sowie Gäste, die nachweislich genesen oder vollständig geimpft sind. Im Außenbereich ist kein Testnachweis erforderlich.
  • Liegt kein Test vor, muss der Test noch vor der Teilnahme am Indoor-Animationsprogramm nachgeholt werden. Hierfür steht Ihnen die Teststation Großenbrode in der Strandstraße 13 zur Verfügung.
  • Können oder wollen die Gäste(-Kinder) den Test nicht vorlegen, ist die Teilnahme untersagt (nur Indoor).
  • Das Tragen eines Mundschutzes (ab 6 Jahren) bei Indoor-Veranstaltungen ist obligatorisch.

Stand: 19.03.2022

Quellen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html
https://www.kreis-oh.de

 

Wer gilt eigentlich als geimpft, genesen oder geboostert?

Geimpfte und Genesene müssen weiter Masken tragen und Abstandsregeln befolgen!

Wer gilt eigentlich als GEIMPFT?
Als geimpft gilt, wer die letzte erforderliche Impfdosis erhalten hat. Seit der letzten Spritze müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Geimpfte müssen einen Nachweis vorlegen können.

Wer gilt eigentlich als GENESEN?
Als genesen gilt, wer eine Corona-Infektion überstanden hat. Die Infektion muss mit einem positiven PCR-Test nachgewiesen werden. Der Test muss mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt sein.

Wer gilt eigentlich als GEBOOSTERT?
Als geboostert gilt, wer nach der vollständigen Schutzimpfung (geimpft) eine Auffrischungsimpfung erhalten hat. Seit dieser Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Geboosterte müssen einen Nachweis vorlegen.

Stand: 03.03.2022

Quellen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html
https://www.kreis-oh.de

 

Bitte informieren Sie sich über den jeweils aktuellen Stand der Gesetzeslage auf den maßgeblichen Seiten der Kreisverwaltung Ostholstein: https://www.kreis-oh.de/Soziales-Familie-Gesundheit/Gesundheitsamt/CoronaVirus und den Seiten des Landes Schleswig-Holstein: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse

Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2

Die Landesregierung hat weitreichende Regelungen beschlossen, um das neuartige Coronavirus einzudämmen. Alle Verordnungen und Erlasse findet ihr hier: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

Sollten Sie eine Buchung als Vermieter oder Gast vorgenommen haben, informieren Sie sich bitte im Besonderen darüber, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergen oder beherbergt werden dürfen.

Aktuelle Informationen zu unseren Veranstaltungen entnehmen Sie bitte unserem Veranstaltungskalender.

Lebensmittelmärkte sind gemäß der Bäderregelung geöffnet.

Sie erreichen uns telefonisch unter 04367 – 99 71 13 oder per Mail unter info@grossenbrode.de.
Bitte achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen durch Einhaltung folgender Hygienemaßnahmen: » www.infektionsschutz.de

Wir versuchen, Sie möglichst aktuell über unsere facebook-Seite und an dieser Stelle auf dem Laufenden zu halten.

Viele Grüße aus Großenbrode – bleiben Sie gesund – wir freuen uns auf Sie.