Welche Betriebe haben geöffnet?
Alle Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen im Ostseeheilbad Großenbrode, die die entsprechenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen konsequent umsetzen.
Welche Aufgaben hat die Gastronomie?
Corona-Hygienekonzept vorhalten, Allgemeinverfügung des Kreises einhalten, 3G kontrollieren (nur Innengastronomie).
Benötige ich einen Test, wenn ich ein Restaurant besuche?
Nein, die 3G-Regel ist entfallen.
Wo kann ich mich testen lassen?
Testzentrum Großenbrode, Sporthalle Holiday Vital Resort, Strandstraße 13,
Montag – Samstag von 7.00 bis 14.00 Uhr, Sonntag von 9.00 bis 14.00 Uhr,
Kostenfrei, ohne vorherige Anmeldung, mit Gesundheitskarte und Personalausweis.
Weitere Testzentren siehe https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/TeststationenKarte/teststationen_node.html?lang=de.
Was passiert, wenn der Gast weder genesen noch geimpft ist?
Der Gast darf die Unterkunft trotzdem betreten und muss sich auch nicht testen.
Was passiert, wenn mein Schnelltest positiv ausfällt?
Sollten Sie sich im Testzentrum Großenbrode (in der Sporthalle des Holiday Vital Resorts, Strandstraße 13) getestet haben, so wird dort im Anschluss ein PCR-Test (Labortest) gemacht. Bis zur Mitteilung des Ergebnisses verbleiben Sie in Ihrer Häuslichkeit (Unterkunft) in Quarantäne. Sollte der PCR-Test positiv ausfallen ist der Gast verpflichtet, den Fachdienst Gesundheit des Kreises OH unverzüglich zu kontaktieren (Tel.: 04521-788-255) und sich so lange abzusondern, bis der Fachdienst Gesundheit des Kreises OH diese Absonderung wieder aufhebt.
Wie sehen die Storno-Regeln aus für den Fall, dass der Gast positiv auf Corona getestet wurde (incl. PCR-Test)?
In diesem Fall sollte eine individuelle Lösung mit dem Gastgeber gefunden werden.
Wie sehen die Storno-Regeln für den Fall eines landesweiten Beherbergungsverbots aus?
In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorgaben.
Was müssen die Beherbergungsbetriebe tun?
Corona-Hygienekonzept vorhalten.
Was gilt für Tagesgäste und Einheimische?
Bei dem Besuch von gastronomischen Betrieben ist keine G-Regelung mehr vorhanden.
Was ist wenn Tagesgäste oder Einheimische keinen 2G- oder 3G-Nachweis dabei haben?
Tagesgäste oder Einheimische können trotzdem die verschiedenen Bereiche betreten.
Besteht Maskenpflicht auf der Promenade oder auf der Seebrücke?
Derzeit nicht.
Wen kann ich bei Fragen ansprechen?
Großenbrode Tourismus Service und Grundstücks GmbH & Co.KG,
Teichstraße 12, 23775 Großenbrode, Tel.: 04367-9971-30
oder
Kreisverwaltung Ostholstein: buergertelefon-oh@kreis-oh.de
oder
0431-79700001 (Corona Hotline des Landes SH)
Stand: 19.03.2022
Quellen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html
https://www.kreis-oh.de